liebe besucherInnen, ich begrüße sie und freue mich, dass sie bei mir angekommen sind. sollten sie eine gesuchte information nicht finden, beantworte ich ihre fragen gerne fernmündlich, schriftlich oder e-schriftlich. auch über kommentare und grüsse freue ich mich (meistens). navigieren sie mit graustufen- und farbkontrollstreifen oder blättern sie mit den passkreuzen durch meine site! die beste darstellung erreichen sie bei maximaler fenstergröße und ausgeschalteter favoritenleiste/sidebar. viel spaß wünscht kwasibanane
jeder mensch hat ideen. ich habe gelernt, sie auszudrücken und umzusetzen. der dialog zwischen den wünschen meiner kunden und meinen ideen, erfahrungen, fantasien und know-how bereichern mein werk.
neben der gestaltungsarbeit, erstelle ich digitale fotos, scanne, bearbeite, manipuliere, optimiere und montiere ihre bilder, hole angebote bei druckereien und anderen dienstleistern ein, bereite den druck vor und überwache ihn. Ich melde ihre domain an, trage sie in suchmaschinen ein und warte ihre internetpräsenz.
bei komplexen und umfangreichen projekten stelle ich ein experten team aus den arbeitsfeldern grafikdesign, fotografie, text, übersetzung, illustration, kunst, recht, lektorat, infografik, journalismus, programmierung und weitern zusammen. auf wunsch übernehme ich die koordination und bin ansprechpartner für alle fragen des projektes. ich schätze meinen beruf, ich bin von meinem können überzeugt, von der zufriedenheit meiner kundInnen lebe ich und für sie arbeite ich, ich wachse mit jedem auftrag. kwasibanane
reinhardt jacoby
(freier grafik- und webdesigner)
mattenstraße 4
79100 freiburg
fon: 0761.70439630
fax: 0761.70439631
mail: was.geht@kwasibanane.de
access mediadesign, ditzingen
architekt werner sandhaus, freiburg
ausländerbeirat der stadt freiburg
ausländerinitiative südwind, freiburg
aventis pharma deutschland, bad soden
bauberatung beha und baier, freiburg
carmen luna, freie künstlerin, freiburg
dako cytomation, hamburg
elektro burgert, freiburg
fachdienst migration, freiburg
farbenraum, freiburg
freiburger gesellschaft für vermögensfragen
gasthof esche, hinterzarten
gaststätte freiau, freiburg
hättich regio design, st. märgen
ideenwerkstatt zweigestalten, freiburg
internationale frauenkunstgruppe rot, freiburg
medienkommission des ausländerbeirates, freiburg
radio dreyeckland, freiburg
rayen kvyeh, temuko, chile
romeo knöbel, pianist, freiburg
stadtteilbibliothek haslach, freiburg
stiefel gmbh, offenbach am main
universität gießen
werdverlag, zürich
zentrum für dermatopathologie, freiburg
es gibt in der deutschen gegenwartskultur ein fast schon religiöses bedürfnis nach abgrenzung: alt
gegen jung, salsa gegen punk, israel gegen palästina, deutscher gegen ausländer, wir gegen die anderen, springer&jacoby gegen
kwasibanane. genauso wie sich unterschiedliche kunstformen, kulturen, generationen gegenseitig
bereichern mögen, sehe ich keinen widerspruch zwischen technik und gestaltung, zwischen
handwerk und kunst, zwischen chaos und harmonie, zwischen zweck und freude,
zwischen mac und pc, zwischen flash und html, sondern pole, die ein projekt wechselseitig aufwerten können.
nach dem abschluss der schriftsetzerlehre 1996 sammelte ich 4 jahre berufspraxis
bei der firma pronto digital print in freiburg. dort war ich zuständig
für gestaltung, layout, prepress, kundenberatung und auftragsabwicklung
mit druckereien. danach bildete ich mich ein jahr am sae-college in stuttgart
zum diplom multimediaproducer (abschluss mit note 1,5) fort. seither bin ich
freiberuflich tätig.
ich produziere mit den programmen photoshop, illustrator, freehand, indesign,
quarkxpress, acrobat, dreamweaver, homesite, flash, fireworks, director und
zahlreichen weiteren tools. ich arbeite mit html, javascript, actionscript,
lingo, css, am rande auch mit php und mysql. ich bilde mich laufend mit fachliteratur
und workshops gestalterisch und technisch fort. ich wünsche mir eine menschliche
und ehrliche zusammenarbeit mit meinen kundInnen. ich wünsche mir kundInnen,
die sich persönlich mit ihren projekten identifizieren. ich schätze
kundInnen, die auch meine arbeit schätzen können. gerne produziere
ich für kulturelle, soziale, politische, medizinische oder ökologische
engagements.
alpträume. ich träume nicht von mercedes, marlboro, coca-cola, artdirectors
"and more". rassistisches oder chauvinistisches material lehne ich
ab. nackte frauen setzte ich nicht zur verkaufsförderung ein. nazis und
andere lügner haben hoffentlich nicht nur bei mir keine chance.
fotografieren ist für mich beruf und hobby. wenn möglich benutze ich in gestaltungsarbeiten meine eigenen bilder. die 20 hier gezeigten beispiele, die ich von zeit zu zeit ausstausche, sind ein eher beliebiger, ungeordneter streifzug durch verschiedene themen. jagen sie wie ein paparazzi die zahlen links unten oder klicken sie sich rechts unten der reihe nach durch die motive. alle bilder sind urheberrechtlich geschützt. jede ungenehmigte verwendung ist verboten. außer den portraitaufnahmen sind alle motive meines archivs als postkartendruck, als hochwertiger dina4-tintenstrahlausdruck oder als datei zum sozialverträglichen preis käuflich.
0. vorbemerkung
aus gründen der vereinfachung wird in diesem text, dort wo eine geschlechtliche
zuordnung nicht eindeutig möglich ist, die weibliche form benutzt. gemeint
sind damit sowohl frauen, wie auch männer.
1. geltungsbereich
(1.1) reinhardt
jacoby, alias kwasibanane, freier grafik- und webdesigner aus 79100 freiburg,
mattenstraße 4, deutschland, im folgenden kwasibanane genannt, erbringt
seine designleistungen ausschließlich auf der grundlage dieser geschäftsbedingungen.
sie gelten für alle künftigen geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1.2) mit erteilung
des auftrages der leistungen von kwasibanane erkennt die kundin diese allgemeinen
geschäftsbedingungen an. entgegenstehenden bestätigungen der kundin
unter hinweis auf ihre eigenen AGB wird hiermit widersprochen.
(1.3) auch gelten
die hier aufgeführten bedingungen, wenn kwasibanane in kenntnis entgegenstehender
oder von den hier aufgeführten bedingungen abweichender bedingungen der
auftraggeberin den auftrag vorbehaltlos ausführt.
(1.4) fremde
einkaufs- und geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen.
(1.5) abweichungen
von den hier aufgeführten bedingungen sind nur gültig, wenn ihnen
kwasibanane ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1.6) diese
AGB sowie alle änderungen sind online im internet auf den seiten von kwasibanane
unter www.agb.kwasibanane.de verfügbar.
2. urheberrecht und nutzungsrechte
(2.1) alle von
kwasibanane erstellten gestaltungen, texte, fotos, bilder, grafiken, fotomontagen,
skripte, videosequenzen, animationen, webseiten oder teilen davon etc. unterliegen
sowohl als entwurf, wie als reinzeichnung dem deutschen urheberrechtsgesetz.
dies gilt auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche schöpfungshöhe
nicht erreicht ist. damit stehen kwasibanane insbesondere die urheberrechtlichen
ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
(2.2) entwürfe
von kwasibanane dürfen ohne schriftliche zustimmung von kwasibanane weder
im original noch bei der reproduktion verändert oder nachgeahmt werden.
ein verstoß gegen diese bestimmung berechtigt kwasibanane, eine vertragsstrafe
in höhe der doppelten vereinbarten vergütung zu verlangen. ist eine
solche vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem tarifvertrag für
design-leistungen SDSt/AGD (neueste fassung) übliche vergütung als
vereinbart.
(2.3) soweit
nicht anders schriftlich vereinbart, überträgt kwasibanane der auftraggeberin
das für den jeweiligen auftragszweck erforderliche, einfache nutzungsrecht.
eine übertragung der nutzungsrechte durch die auftraggeberin an dritte
bedarf der vorherigen schriftlichen vereinbarung zwischen auftraggeberin und
kwasibanane.
(2.4) die nutzungsrechte
gehen erst nach vollständiger zahlung der vergütung durch die auftraggeberin
auf diese über.
(2.5) kwasibanane
hat bei vervielfältigungsstücken und in veröffentlichungen über
seine werke das recht als urheber genannt zu werden. insbesondere darf die kundin
das von kwasibanane gefertigte werk nicht unter einem anderen namen veröffentlichen.
eine verletzung des rechts auf namensnennung berechtigt kwasibanane, 100% der
vereinbarten beziehungsweise der nach dem tarifvertrag für design-leistungen
SDSt/AGD (neueste fassung) üblichen vergütung neben dieser als schadensersatz
zu verlangen.
(2.6) vorschläge
und weisungen der auftraggeberin oder ihrer mitarbeiterinnen und beauftragten
haben keinen einfluss auf die höhe der vergütung. sie begründen
kein miturheberrecht.
(2.7) kwasibanane
hat das recht, seine entwürfe, layouts, gestaltungen, reinzeichnungen etc.,
auch wenn sie auf kundinnenvorlagen beruhen, zu präsentationszwecken zu
verwenden. dieses recht gilt gleichermaßen für einzelstücke,
für vorlagen die im druck vervielfältigt werden, für multimediale
gestaltungsarbeiten und für die webseitengestaltung.
(2.8) kwasibanane
ist berechtigt, auf von ihm gestalteten webseiten an geeigneter stelle seinen
namen und sein logo zu platzieren. des weiteren kann kwasibanane einen link
zu seiner eigenen seite auf die seite der kundin setzen, wie auch in umgekehrter
richtung.
(2.9) kwasibanane
prüft nicht, ob von der kundin zur verfügung gestelltes bild- oder
textmaterial frei von rechten dritter ist. die auftraggeberin versichert, dass
sie zur verwendung aller kwasibanane übergebenen vorlagen berechtigt ist.
dies gilt auch für aussagen, die das wettbewerbsrecht betreffen. sollte
die auftraggeberin entgegen dieser versicherung nicht zur verwendung oder zur
aussage berechtigt sein, stellt sie kwasibanane von allen ersatzansprüchen
dritter frei.
3. eigentumsvorbehalt
(3.1) an entwürfen
und gestaltungswerken werden nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine eigentumsrechte
übertragen.
(3.2) kwasibanane
ist nicht verpflichtet am computer erstellte dateien oder layouts an die auftraggeberin
herauszugeben. wünscht die auftraggeberin die herausgabe von daten, so
ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(3.3) hat kwasibanane
der auftraggeberin daten zur verfügung gestellt, dürfen diese nur
mit vorheriger schriftlicher zustimmung von kwasibanane geändert oder weitergegeben
werden.
4. gestaltungsfreiheit
(4.1) im rahmen
des übernommenen auftrages besteht gestaltungsfreiheit. reklamationen bezüglich
der künstlerischen gestaltung sind ausgeschlossen. begonnene arbeiten sind
zu vergüten. änderungswünsche seitens der auftraggeberin während
oder nach der produktion sind kostenpflichtig.
(4.2) die abnahme
einer designleistung darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen gründen
verweigert werden.
5. preise und angebote
(5.1) alle angebote
und preise von kwasibanane sind unverbindlich und freibleibend, soweit diese
nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. des weiteren stehen
alle preise unter dem vorbehalt von änderungen und irrtümern.
6. auftrag und vertrag
(6.1) der auftrag
an kwasibanane kann durch die auftraggeberin mündlich oder schriftlich
gültig erteilt werden. mündliche abreden sind für kwasibanane
nur dann verbindlich, wenn diese von kwasibanane schriftlich bestätigt
werden.
(6.2) liegt
kein schriftlicher vertrag vor, so gilt die schriftliche auftragsbestätigung
durch kwasibanane als verbindlicher vertrag zwischen der auftraggeberin und
kwasibanane. liegt auch keine schriftliche auftragsbestätigung vor, so
gilt das von der auftraggeberin angenommene schriftliche angebot von kwasibanane
als verbindlicher vertrag zwischen der auftraggeberin und kwasibanane.
(6.3) möchte
die kundin von einem bestehenden vertrag zwischen ihr und kwasibanane zurücktreten,
so ist ein angemessener unkostenbeitrag, welchen kwasibanane berechnet, jedoch
mindestens 20 % der auftragssumme zu entrichten.
(6.4) soweit
kwasibanane kostenlose leistungen erbringt, können diese jederzeit und
ohne vorankündigung eingestellt werden. ein minderungs-, erstattungs- oder
schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
7. korrektur, produktionsüberwachung und belegmuster
(7.1) bei vereinbarter
überwachung von druckaufträgen ist kwasibanane berechtigt, nach eigenem
ermessen die notwendigen entscheidungen zu treffen und entsprechende anweisungen
zu geben. er haftet für fehler nur bei eigenem verschulden und nur für
vorsatz und grobe fahrlässigkeit.
(7.2) wird kwasibanane
mit der gestaltung von printprodukten beauftragt, so werden die entwürfe
vor veröffentlichung der auftraggeberin zur freigabe vorgelegt. verzichtet
die auftraggeberin auf ein freigabeexemplar oder auf den eigenen korrekturgang
oder übersieht sie oder eine von ihr beauftragte drittperson fehler in
satz, text, grafik oder bild, so haftet die auftraggeberin für diese fehler.
dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die fehler erst während der
gestalterischen arbeit oder bei der technischen datenkonvertierung entstanden
sind und die von der auftraggeberin gelieferten orginaldaten fehlerfrei waren.
(7.3) farb-
und tonwertwiedergabe sind vom ausgabegerät, von der konfiguration des
ausgabegerätes und vom bedruckstoff abhängig. der einzige verbindliche
proof ist ein kostenpflichtiger andruck in der mit der endproduktion beauftragten
druckerei. verzichtet die auftraggeberin auf diesen, so haftet kwasibanane nicht
für die farb- und tonwerteinstellungen im datenmaterial.
(7.4) kwasibanane
erhält von der kundin von allen vervielfältigten werken unentgeltlich
10 bis 20 einwandfreie belege. kwasibanane darf diese muster für eigenwerbung
verwenden.
8. vergütung
(8.1) entwürfe
und andere tätigkeiten, die kwasibanane für die auftraggeberin leistet,
sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kostenpflichtig.
(8.2) alle werke,
die von kwasibanane vertragsgemäß hergestellt werden, sind unabhängig
davon zu bezahlen, ob die kundin sie nutzt. eine rückerstattung oder minderung
der zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender nutzung ist ausgeschlossen.
(8.3) ist der
umfang eines designauftrags größer als vertraglich vereinbart, so
ist die differenz zwischen dem vereinbarten umfang und dem tatsächlichen
umfang zusätzlich zu vergüten.
(8.4) werden
entwürfe in größerem umfang als ursprünglich vereinbart
genutzt, so ist kwasibanane berechtigt, nachträglich die differenz zwischen
der höheren vergütung für die tatsächliche nutzung und der
ursprünglich erhaltenen vergütung zu verlangen.
(8.5) erstreckt
sich ein auftrag über längere zeit, so ist kwasibanane berechtigt,
teilleistungen alle ein bis zwei monate gesondert in rechnung zu stellen. dies
gilt auch wenn die teilleistungen noch nicht genutzt werden oder noch nicht
genutzt werden können.
9. zahlungsbedingungen
(9.1) zahlungen
der auftragsgeberin an kwasibanane sind ausschließlich bar oder per banküberweisung
zu bezahlen.
(9.2) alle rechnungen
sind von der kundin innerhalb von 10 tagen nach erhalt der rechnung ohne abzug
zur zahlung an kwasibanane fällig. als zugegangen gilt eine rechnung am
2. tage nach absendung.
(9.3) im verzugsfall
ist kwasibanane berechtigt, zinsen in höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen
leitzinssatz der europäischen zentralbank zu verlangen. die geltendmachung
eines nachgewiesenen höheren schadens bleibt davon unberührt.
10. sonderleistungen, neben- und reisekosten
(10.1) kwasibanane
darf zur auftragserfüllung notwendige fremdleistungen auf rechnung der
auftraggeberin bestellen. die auftraggeberin verpflichtet sich, die entsprechende
vollmacht zu erteilen.
(10.2) soweit
im einzelfall verträge über fremdleistungen im namen und auf rechnung
von kwasibanane abgeschlossen werden, verpflichtet sich die auftraggeberin,
kwasibanane im innenverhältnis von sämtlichen verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem vertragsabschluss ergeben. dazu gehört insbesondere die
übernahme der kosten.
(10.3) auslagen
für technische nebenkosten wie fotos, reproduktionen oder druck sind von
der auftraggeberin zu erstatten.
(10.4) sonderleistungen
wie die umarbeitung oder änderung von reinzeichnungen oder die drucküberwachung
etc. werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.
(10.5) reisekosten
und reisespesen, die im zusammenhang mit dem auftrag zu unternehmen und mit
der auftraggeberin abgesprochen sind, sind von der auftraggeberin zu erstatten.
11. gewährleistung
(11.1) kwasibanane
verpflichtet sich, den auftrag mit größtmöglicher sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch, ihm überlassene vorlagen, unterlagen, muster etc. sorgfältig
zu behandeln.
(11.2) beanstandungen
gleich welcher art sind innerhalb von 14 tagen nach ablieferung des werks oder
eines teiles des werkes schriftlich bei kwasibanane geltend zu machen. danach
gilt das werk als mangelfrei angenommen. bestandteile von webseiten, die im
auftrag der kundin online gestellt werden, gelten spätestens als in diesem
sinne abgeliefert, wenn die kundin von der onlinestellung durch kwasibanane
benachrichtigt wird.
(11.3) kwasibanane
prüft gestaltete webseiten auf funktionalität und lauffähigkeit
bei verwendung gängiger browsersoftware (zur zeit microsoft internet explorer
ab 5.0 und netscape navigator ab 4.7). er übernimmt keine garantie für
identische darstellung der webseite in unterschiedlicher browsersoftware und
auf unterschiedlichen rechnern.
(11.4) fehler
im design, die dazu führen, dass webseiten nicht abrufbar sind, werden
von kwasibanane bereinigt. kwasibanane erhält in einem solchen fall die
möglichkeit einer nachbesserung. nimmt die auftraggeberin selbst eingriffe
am quelltext einer webseite vor, so erlischt jeglicher gewährleistungs-
oder haftungsanspruch.
(11.5) es kann
keine gewähr für eine wunschgemäße eintragung der von kwasibanane
gestalteten webseiten in suchdienste übernommen werden und hieraus keine
haftung für kwasibanane entstehen.
12. haftung
(12.1) kwasibanane
haftet - sofern keine anders lautenden schriftlichen regelungen getroffen wurden
- nur für vorsatz und grobe fahrlässigkeit. diese haftungsbeschränkung
gilt auch für seine erfüllungs- und verrichtungsgehilfinnen.
(12.2) für
aufträge, die im namen und auf rechnung der auftraggeberin an dritte erteilt
werden, übernimmt kwasibanane gegenüber der auftraggeberin keinerlei
haftung oder gewährleistung.
(12.3) sofern
kwasibanane notwendige fremdleistungen in auftrag gibt, sind die jeweiligen
auftragnehmerinnen keine erfüllungsgehilfinnen kwasibananes. kwasibanane
haftet nur für eigenes verschulden und nur für vorsatz und grobe fahrlässigkeit.
(12.4) die auftraggeberin
stellt kwasibanane von allen ansprüchen frei, die dritte gegen kwasibanane
stellen wegen eines verhaltens, für das die auftraggeberin die verantwortung
bzw. haftung trägt. sie trägt die kosten einer etwaigen rechtsverfolgung.
(12.5) mit der
freigabe bzw. genehmigung von entwürfen und reinausführungen durch
die auftraggeberin übernimmt diese die verantwortung für die richtigkeit
von text, bild und gestaltung. jede haftung kwasibananes entfällt.
(12.6) für
die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche zulässigkeit und eintragungsfähigkeit
der arbeiten haftet kwasibanane nicht.
(12.7) nach
fertigstellung einer gestaltungsarbeit übernimmt kwasibanane keinerlei
haftung für änderungen am werk durch die kundin oder durch dritte,
auch wenn urheber- oder nutzungsrechtliche vereinbarungen dadurch nicht verletzt
werden sollten.
(12.8) für
ausfälle im internet, z.b. serverausfälle, die dazu führen, dass
von kwasibanane erstellte webseiten - auch vorübergehend - nicht aufgerufen
werden können, kann kwasibanane nicht haftbar gemacht werden.
13. leistungsfristen, termine
(13.1) leistungsverzögerungen
aufgrund höherer gewalt und aufgrund von ereignissen, die kwasibanane die
leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere erkrankung, behördliche anordnungen, der ausfall von kommunikationsnetzen
oder produktionsgeräten - hat kwasibanane auch bei verbindlich vereinbarten
fristen und terminen nicht zu vertreten. sie berechtigen kwasibanane das werk
bzw. die leistung um die dauer der behinderung, zuzüglich einer angemessenen
anlaufzeit, hinauszuschieben.
(13.2) für
den fall, dass kwasibanane die nichteinhaltung verbindlich zugesagter fristen
und termine zu vertreten hat, ist die kundin berechtigt, eine verzugsentschädigung
in höhe von 1 % für jede vollendete woche des verzuges, insgesamt
jedoch höchstens 8 % des rechnungswertes der vom verzug betroffenen leistung
von kwasibanane zu fordern. darüber hinausgehende ansprüche sind ausgeschlossen,
soweit der verzug nicht auf grober fahrlässigkeit oder auf vorsatz beruht.
14. verschwiegenheitspflicht
(14.1) soweit
keine abweichende schriftliche vereinbarung vorliegt, gelten alle an kwasibanane
im rahmen der vertraglichen tätigkeit überlassenen informationen als
nicht vertraulich.
15. schlussbestimmungen
(15.1) erfüllungsort
ist freiburg im breisgau.
(15.2) die unwirksamkeit
einer der vorstehenden bestimmungen berührt die geltung der übrigen
bestimmungen nicht. die unwirksame bestimmung gilt durch eine solche bestimmung
ersetzt, die dem sinn und zweck der unwirksamen bestimmung in rechtswirksamer
weise wirtschaftlich am nächsten kommt. gleiches gilt für etwaige
vertragslücken.
(15.3) es gilt
das recht der bundesrepublik deutschland.